Gesetzliches Erziehungsziel: Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu gemeinschaftsfähigen und selbstständigen jungen Erwachsenen zu erziehen. (SGB VIII §1)
Nur wenn dieses Ziel tatsächlich nicht erreicht werden kann, darf die staatliche Gemeinschaft eingreifen. Ansonsten hat der Staat nur Eingriff in die Erziehung über die Schule. Denn wir haben die Schulpflicht.
Im Moment greift die kommunale Jugendhilfe, also das von der Gemeinde bezahlte Kreisjugendamt München, bereits viel früher ein: Der Streit um das Kind, wo es leben soll, wird von den Eltern vor Gericht ausgetragen. Dafür sind alleine die Eltern verantwortlich. Da redet der Landkreis schon mit. Es redet also mit, was “Das Beste” für Ihre Kinder und Enkelkinder ist.
“Dem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts (Aufenthalts- bestimmungsrechtes) ist zu entsprechen, wenn zu erwarten ist, dass es dem Wohl des Kindes am besten entspricht” und : ”Die Eltern vertreten ihre Kinder”. Was das Beste ist, haben die Eltern vorzutragen und die Richterin zu überzeugen. Sie tragen die Verantwortung. Ein Leben lang.
Die Aufgabe des Kreisjugendamtes München ist die Beratung und die Unterstützung der Eltern wenn sie es wollen. “Die Eltern haben Anspruch auf “ impliziert die Freiwilligkeit, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Endet ein Beratungsgespräch in der Weitergabe von Informationen und Gesagtem an das Gericht, wendet sich das Kreisjugendamt von der Familie ab und dient fortan dem Gericht - dem Verfahren.
Konkret bedeutet dies eine Weitergabe von Wahrheit und Unwahrheit - also Hörensagen - aus einem etwa zweistündigen Gespräch. Das was die Eine über den anderen gesagt hat (haben soll). Die Stellungnahme einer Fachbehörde! beruht nur auf Hörensagen. Die Justiz versorgt das Amt fortan mit der gesamten Gerichtskorrespondenz, also das was die eine oder andere Rechtsanwältin, Gutachterin, Verfahrensbeistand geschrieben hat. Die Akte hat schnell 500 Seiten. Das alles, was andere geschrieben und behauptet haben, soll der SozPaed vom Amt lesen und auswerten? Wofür? Der Landkreis ist an dem Verfahren gar nicht beteiligt! Und die Eltern wissen oft nichts davon.
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