Wahlen 2014

23.12.2013

Familienpolitik in Kirchheim - Heimstetten ist mehr als nur Mittelbereitstellung !

Bürgermeisterwahlen 2014 Kirchheim - Heimstetten
Gemeinderatswahlen 2014 Kirchheim - Heimstetten
Landratswahlen 2014 Kandidat Christoph Göbel (Bürgermeister Gräfelfing, CSU)

Die kommunale Jugendhilfe untersteht der Gemeinde oder der Stadt. Die Gemeinden bezahlen die Landkreisverwaltung dafür, dass diese die Jugendhilfe erledigt.

Gesetzliches Erziehungsziel: Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu gemeinschaftsfähigen und selbstständigen jungen Erwachsenen zu erziehen. (SGB VIII §1)

Nur wenn dieses Ziel tatsächlich nicht erreicht werden kann, darf die staatliche Gemeinschaft eingreifen. Ansonsten hat der Staat nur Eingriff in die Erziehung über die Schule. Denn wir haben die Schulpflicht.

Auszug aus der Klageerwiderung des Kreisjugendamt München im Verfahren   M 18 K 10.1647 vor dem Verwaltungsgericht München aus dem Jahre 2011. Definition von Mitwirkung SGB VIII §50:

GabryschWendlandM18 K10_1647_Auszug
Das Original: Bitte auf Auszug klicken!

Damit greift der Landkreis in die Erziehung der Eltern ein. Er schlägt sich als “Hilfe- u. Unterstützungsamt” bei Trennung & Scheidung auf die Seite der Juristen und verträgt Unwahrheiten, Denunzierungen und die Wahrheit. Es ist egal, ob die dazuschreiben, wer es gesagt hat (gesagt haben soll).  Die Familien haben das Verfahren nicht mehr in der Hand. Das Verfahren wird überschwemmt mit scheinbaren “entscheidungserheblichen” Tatsachenbehauptungen die so gehalten sind, dass sie nicht belegbar sind aber auch der Gegenbeweis nicht erbringbar ist. Aussagen werden plakativ und unbewertet in den Raum gestellt, die sich erst bei genauer Betrachtung als Unsinn bezeichnen lassen. Sie werden zur Tatsache. Ein faires Verfahren für die Kinder wird bald unmöglich und somit auch eine zutreffende Entscheidung die das Beste für das Kind sein soll.

Der Auszug und der Volltext macht die Forderung nach dem Einzelfallbeleg entbehrlich.

Das Kreisjugendamt kündigt die Tat in einem öffentlichen Verfahren an, bzw. definiert die eigene Arbeitsauffassung gegenüber dem Verwaltungsgericht. Es entspricht der Realität (Seite 2). Die anliegende Strafanzeige war im übrigen verfristet, weil man nach Erkennen von Tat und Täter nur 3 Monate Zeit hat. Strafanzeige wegen Verrats persönlicher Geheimnisse ( D-StGB §203).

Die Juristische Beurteilung ist aber nicht wichtig. Entscheidend ist die Frage, ob der Hilfeleistungsauftrag erfüllt werden kann und ob die Methode für das notwendige Vertrauen in das Kreisjugendamt herhalten kann.

“Sozial” wird über das Werteverständnis definiert, nicht von den Juristen.

Was bedeutet das für die Gemeindebürger? >>>>>>>>>>

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