Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle wird mitgeteilt, man könne die “Vormerkung einer Sicherungsübereignung” nur löschen, wenn die Anwältin bestätigen würde, dass das Eigentum an Herrn Mercedes übergegangen ist.
Wären Sie, liebe Leserin, der Herr Mercedes, hätten Sie nun zwei Autos und 25.000 Euro Schulden. Nun beginnt für SIE der Reigen der Anträge auf Datenlöschung, Klage gegen den Rechtsanwalt / Frau HatEsGern auf Unterlassung etc. Sie, liebe Leserin, haben zwar Recht, haben jedoch die Arbeit (alternativ bezahlen Sie einen Anwalt) und die Schulden.
Zwischenzeitlich lässt Frau HatEsGern das Fahrzeug auf sich zu.
Ich gehe davon aus, dass alle BeamtInnen / AngestelltInnen gleichsam staatlich ausgebildet sind und das dieses Vorgehen gewöhnlich ist. Die Rechtsprechung wird das auch so entschieden haben. Es gibt jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass es nicht so ist.
Für Ihre Kinder und Enkelkinder bevorzugt der derzeit stellvertretende Landrat und aktueller Landratskandidat Christoph Göbel die Verbreitung von Hörensagen, Denunzierung und Gerüchten um eine staatliche Handlung herbeizuführen. Die Kandidaten zum Gemeinderat Kirchheim Heimstetten 2014 unterstützen diese Methode. Wie halten sie es mit IHREM AUTO?
Spüren Sie in den Belegen, wie sich eine einfache Behauptung zu einer amtlichen Feststellung, also zur absoluten Wahrheit, wandelt. Und stellen Sie sich vor, es handle sich um IHR Auto.
Hier die Belege in zeitlicher Reihenfolge:
Antwort des Landratsamtes auf Nachfrage was das soll 
Initialschreiben des Anwaltes Dr. Wrede 
Bestätigung des Landratsamtes über “Vormerkung einer Sicherheitsübereignung” 
Das ist nun IHRE Arbeit:
Antrag Datenlöschung der “Bestätigung” 
Antrag Datenlöschung der “Antwort” 
Antrag auf Erlass eines Bescheides. 
Schutzschrift KFZ - Zulassungstelle Landkreis München 
Schutzschrift KFZ - Zulassungstelle Landkreis Rosenheim 
Schutzschrift KFZ - Zulassungstelle Landkreis Traunstein 
Unterlassungserklärung “Gläubiger”
Unterlassungserklärung “Rechtsanwalt” 
ggf. Klage auf Herausgabe
Und jetzt stellen Sie sich mal vor, es wäre nicht das Liebste Kind des Deutschen, sondern IHR KIND!
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