Wahlen 2014

01.11.2013

Gesellschaftspolitik in Kirchheim - Heimstetten
ist mehr als nur Mittelbereitstellung !

Bürgermeisterwahlen 2014 Kirchheim - Heimstetten
Gemeinderatswahlen 2014 Kirchheim - Heimstetten
Landratswahlen 2014 Kandidat Christoph Göbel (Bürgermeister Gräfelfing, CSU)

Wo die Grenzen enden beginnen die Möglichkeiten !

Bei der kommunalen Jugendhilfe ist die gesellschaftliche Mitbestimmung über den Jugendhilfeausschuss vorgesehen. Ansonsten kann eine Bürgervertretung vielfach Erklärungen gegenüber dem Bürger abgeben die über die Grenzen der eigenen Verwaltung wirkt.

Beispiel “Fracking”: Erklärt die Bürgervertretung frühzeitig geschlossen, Fracking innerhalb der Gemarkung verhindern zu wollen, wird der Investor zunächst andere Standorte heimsuchen. Er erwartet dort weniger Widerstand.

In der Gesellschaftspolitik sind diese Aussagen eher die Ausnahme. Ein Tabu scheint die kommunale Jugendhilfe, Betreuung und die Psychiatrie zu sein. Bezahlen ja, aber über das “WIE” sollen die anderen entscheiden. Das sind ja die Fachleute. Diese Fachleute wirken in die gemeindliche Gesellschaft. Sie bestimmen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen über das Verhältnis zueinander. Soll es  von “Nicht Vertrauen” oder gar generellem “Misstrauen” bestimmt werden? Wird es Angst, wenn man sich ständig kontrolliert und bewertet fühlt? Wann wird diese Angst krankhaft und macht jemanden unfähig zu leben?

Die Freiheit so zu leben wie wir es in der Gemeinde können, gilt es zu verteidigen, wiederzuerlangen und zu erweitern. Dies gilt besonders, wenn die “Bedrohung” von “Aussen” kommt, auf die Bürger wirkt und die Gemeinde dafür bezahlt.

Ein Schweigen der Kommunalpolitik ist keine Lösung. Es ist stillschweigende Anerkennung der Methoden und Übernahme in das eigene Handeln.

Die Bürgervertreter einer Gemeinde kann nicht (direkt) in die Handlungen (oder Ausführungsvorschriften) einer Behörde durch Dekret eingreifen. Sie kann aber durch eine öffentlich zugängliche Willensbekundung eine Meinung und einen Willen kundtun. Dies gilt z.B. für Psychiatrie und Betreuung. Das Kreisjugendamt stellt eine Besonderheit dar: Dort hat die Gemeinde explizit ein Mitspracherecht über den Jugendhilfeausschuss.

Die Gemeinde darf aber den Bogen der Mitbestimmung nicht überspannen. Sie hat sich vordringlich auf den Teil der Mitbestimmung zu beschränken, was das Verhältnis zwischen den BürgerInnen selbst und die Beziehung zwischen Verwaltung (also Staat) und den BürgerInnen ausmacht.

Genau dieses Maß der Mitbestimmung wird mit dieser Initiative eingefordert. Das ist die Möglichkeit.