An Bayerisches Verwaltungsgericht, Bayerstrasse 30, 80335 München am 09.03.2009 In der Sache
XxxX Xxxxxx, geboren am 23.10.19xx, Staatsangehörigkeit: Deutschland Strasse. 8, München, Deutschland
Kläger
Prozeßbevollmächtigte: in diesem Verfahren ist kein Prozessbevollmächtigter bestellt
gegen
Gabrysch, Rudolf, zu laden über das Landratsamt München, Maria-Hilf Platz 17; 81541 München
Beklagter
Prozeßbevollmächtigte: eine Prozessbevollmächtigung ist nicht bekannt
wegen Akteneinsicht
Auf dem Briefpapier des Landratsamt München wurde scheinbar von Rudolph Gabrysch am 14.11.2008 eine ablehnender Mitteilung zum Antrag auf Akteneinsicht vom 12.11.2008 niedergeschrieben. Um die Ausübung der informellen Selbstbestimmung zu ermöglichen und der Verteidigung aller rechtlichen Interessen zu gewährleisten,
wird Klage
erhoben, alle Aufzeichnungen der Beratungsleistung nach §§ 17 (3) und 50 SGB VIII dem Kläger vollumfänglich zugänglich zu machen.
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