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Akteneinsicht
Beratung §50 SGB
Floriansprinzip
Finanzamt I
Verfahrenspfleger

An
Bayerisches Verwaltungsgericht, Bayerstrasse 30, 80335 München             am 09.03.2009
In der Sache

XxxX Xxxxxx, geboren am 23.10.19xx, Staatsangehörigkeit: Deutschland
Strasse. 8, München, Deutschland

Kläger

Prozeßbevollmächtigte:
in diesem Verfahren ist kein Prozessbevollmächtigter bestellt

gegen

Gabrysch, Rudolf, zu laden über
 das Landratsamt München, Maria-Hilf Platz 17; 81541 München

Beklagter

Prozeßbevollmächtigte:
eine Prozessbevollmächtigung ist nicht bekannt

wegen Akteneinsicht

Auf dem Briefpapier des Landratsamt München wurde scheinbar von Rudolph Gabrysch am
14.11.2008 eine ablehnender Mitteilung zum Antrag auf Akteneinsicht vom 12.11.2008 niedergeschrieben.
Um die Ausübung der informellen Selbstbestimmung zu ermöglichen und der Verteidigung aller rechtlichen Interessen zu gewährleisten,

wird
Klage

erhoben, alle Aufzeichnungen der Beratungsleistung nach §§ 17 (3) und 50 SGB VIII dem Kläger vollumfänglich zugänglich zu machen.

Sie glauben, ich wäre
alleine mit diem Thema?

Sie irren.

Lesen Sie hier:

JA Dingolfing - Klage
am Verwaltungsgericht und Eskalation