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Beratung §50 SGB
Akteneinsicht
Floriansprinzip
Zersetzung?
Denn Sie wissen
Verfahrenspfleger
Finanzamt

Schriftverkehr mit dem Kreisjugendamt, mit der Regierung von Oberbayern und dem Verwaltungsgericht
Die Klage hatte Erfolg. Hier das Protokoll der Verhandlung. Die Beratungsakte kann eigentlich nur ca 30 Seiten enthalten.

Warum Akteneinsicht?

DAS JUGENDAMT, hier DAS KREISJUGENDAMT des Landkreises sammelt Informationen.

Diese Informationen bestehen aus dem was einer sagt und was einer über den anderen sagt.

Doch wer garantiert nun, dass das Gesagte zum Einen der Wahrheit entspricht und zu Anderen auch so aufgezeichnet wurde wie es gesagt wurde?

 

Wenn Hilfe nicht ankommen kann:

Das Sozialministerium legt Hilfen auf, die Landkreise treten sie mit Füssen.

DAS JUGENDAMT hat eine Machtposition. Es kann jederzeit vor Gericht einen Antrag auf das Sorgerecht stellen.
Man zeige mir nun den Amtsrichter/in am königlich bayerischen Amtsgericht zu München oder Dachau der nicht zuerst dem JUGENDAMT glaubt und dann den Eltern!

Wann DAS JUGENDAMT diese Machtposition ausübt und in die Autonomie der Eltern eingreift, bleibt einzig dem JUGENDAMT überlassen.

 

Das hat nichts mit Kinderschutz oder mit der Sorge um das Wohl des Kindes zu tun.

Der Umgang mit den Sozialdaten ist tölpelhaft und zersetzend.

Auch  kann ein rechtgültiger Beschluss nicht vor dem Zugriff schützen, wenn nach einem Jahr oder zwei
DAS  KREISJUGENDAMT einem blossen Gerücht des anderen Elternteil folgt und Kinder aus dem Ferienlager holt und dem anderen Elternteil ausliefert.

Wenn man jetzt argumentiert, die müssen ja die Kinder schützen, erhält dieser jener welche meine Zustimmung. Doch dann bitte mit rechtstaatlichen Methoden. Der Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Autonomie der Eltern (teile) muss sorgfältigst durch Tatsachen belegt sein. Das kann wohl DAS KREISJUGENDAMT nicht leisten. Dies kann der Staat auch nicht einer kommunalen Einrichtung in Eigenregie aufhalsen. Dafür hat er die Polizei. Und die weiss, wie mit Gerüchten umzugehen ist.

 

Und wenn das Verfahren die Beratung überholt hat  folgt die Datensperrung und Löschung.

Lesen Sie hier >>>>>>>

Die Einsicht in die Aufzeichnungen des KREISJUGENDAMTES die gemeinsamen Kinder oder geführte Gespräche betreffend können also nicht so behandelt werden wie zu Zeiten als meine Großeltern noch jung waren oder die Notwendigkeit der Gauck-Behörde begründen. Das sollte doch wirklich Vergangenheit sein.

Dieses Verhalten der Organisation zeugt von fehlender Positionierung in der Rechtsaatlichkeit. Und was seit der Gründung prächtig funktioniert hat, muss auch weiterhin funktionieren. Doch da ist wohl eine Reform verschlafen worden.

 

Nun ist in meiner persönlichen Angelegenheit nichts aussergewöhnliches von Statten gegangen, ein Minimum an Einsatz dieser Organisation. Also das, was jeder der vor Gericht zieht, freiwillig durchlaufen muss.

 

Wenn man dann die Akteneinsicht nicht zugestanden erhält, stimmt was nicht.

Oder denken Sie anders? Teilen Sie mir Ihre Meinung mit.