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am 21.02.2010 an:
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Freistaat Bayern Landtagsamt Maximilianeum 81627 München
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Schadensnummer 12 WF 1316/09 aus Auftrag - 554 F 1959/08 am AG München- Art: Bearbeitung Prozesskostenhilfe Hier: Eingangsbestätigung „Beschwerde über gerichtliche Verfahren“ vom 18.02.2010 Herr Regierungsdirektor Dr.
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Sehr geehrter Herr Dr.
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Vielen Dank für die Empfangsbestätigung des Schreibens vom 08.02.2010, einer Anmeldungen eines Haftpflichtschadens.
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In der weiteren Ausführung beschreiben Sie, die Sache würde dahingehend geprüft werden, ob es als Petition behandelt werden kann.
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Der Begriff „Petition“ wird allgemein als „Bittstellung“ übersetzt. Diese Interpretation ist verwirrend.
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Aus hiesiger Sicht haben privilegierte Bedienstete des Freistaates Bayern in Garantenstellung einen Schaden verursacht.
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Der Ausschuss im Landtag darf nicht in die Akten der Richter blicken oder deren Arbeit irgendwie bewerten. Die Ausschussmitglieder müssen sich wohl auf Aussagen von Vertretern des Verbraucherschutzministeriums verlassen, die wiederum nicht in die Akten blicken dürfen, denn so wäre richterliche Unabhängigkeit gefährdet.
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Also beteuert der Vertreter des Verbraucherschutzministeriums, alles hätte seine Ordnung. Nur welche, das sagt er nicht. Dem Ganzen hat der Ausschuss nichts entgegenzusetzen.
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Soweit das bestehende Verständnis in Bezug auf Petition, Wirksamkeit und Kontrollfunktion der Politik, hier dem Bayerischen Landtag. Ungern würde man sich vom Gegenteil überzeugen lassen, würde es dann bedeuten, die Politik beeinflusse Richter. Das hatten wir alles schon.
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Und wir haben es ja noch und pflegen es: Das Jugendamt.
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So könnte es sich sicher einrichten lassen, dass von der Politik ein besonders Augenmerk auf Strafanzeigen gegen (Familien)Richter, Gutachter (Familienrecht), (Familienrechts)Advokaten und Jugendamtsmitarbeiter gelegt wird, gar der Wunsch an die Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft herangetragen wird, Untätigkeit oder fehlende Anstrengung derart zu rügen, dass diese Bediensteten später keinen Schaden, z.B. bei Kindern und Eltern, anrichten.
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Dies könnte gerne Inhalt einer Petition sein, ja man könnte gar konkrete Beispiele nennen um der Politik, dem Landtag, Anlass zur Kontrolle der Strafverfolgung und Wunschvermittlung zu geben. Bitte kommen Sie, oder sonst wer, diesbezüglich auf mich zu.
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Es wird die Meinung vertreten, eine Haftpflichtabteilung, ein nichtpolitischer Teil einer Verwaltung für Bayern, vermag wesentlich leichter eine objektive Aufsummierung der Tatsachen durchzuführen und völlig frei einer Bewertung eines einzelnes Richters und/oder Richterin einen Ausgleich herbeiführen. Eine Verwaltung darf dies sicherlich, eine Politik mit Sicherheit nicht, oder doch?
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Jedoch kann die Politik wiederum die Verwaltung dahingehend antreiben, gewissenhaft zu prüfen und zu begründen. Völlig frei von dem Verdacht, die richterliche Unabhängigkeit anzugreifen. Der Ablauf könnte sogar völlig streitlos verlaufen, bei einem Blechschaden geht das ja auch. Der Freistaat könnte auf einfache Art und Weise finanzielle Verantwortung für das Handeln von Bediensteten in Garantenstellung gegenüber einem Steuerzahler und Vater (also Familienmitglied) übernehmen.
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Möglicherweise bleibt auch der Politik nur die Schadensbegleichung übrig, als Preis für die richterliche Unabhängigkeit. Letztlich werden auch Richter von indirekt politischen Gremien, der Justizverwaltung, gewählt.
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Nun wird gehofft, das Missverständnis der Bittstellung aufgeklärt zu haben.
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Natürlich handelt es sich auch nicht um eine Beschwerde. Adressat einer Beschwerde ist in der Regel derwelche, der an einem Zustand, Umstand oder an einer Entscheidung etwas ändern könnte. Da ist die Politik, der Landtag, sicher die falsche Adresse.
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Denn es wird hier nicht erkannt, dass Erkenntnisse von Bürgern, also einem Volk, wirksam aufgenommen werden oder dass offen dargestellt wird, die Zuständigkeit für die Familie wechsele mit Trennung und Antrag auf Scheidung einer Ehe von Sozialministerium zum Verbraucherschutz-Ministerium, zu den dort herrschenden Juristen. Damit wechselt die Zuständigkeit für 50% der Familien mit Kindern.
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Es wird nun darum gebeten, den Vorsitzenden dieses Schreiben auszuhändigen und die Schadensmeldung zielführend, in Ihrem Ermessen, nach bestem Wissen und Verantwortung gegenüber dem Volk, in die Bearbeitung zu geben.
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Hochachtungsvoll
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