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Haftpflicht 1

 

am 21.02.2010
an:

 

Freistaat Bayern
Landtagsamt
Maximilianeum
81627 München

 

 

 

Schadensnummer 12 WF 1316/09 aus Auftrag - 554 F 1959/08 am AG München-
Art: Bearbeitung Prozesskostenhilfe
Hier: Eingangsbestätigung „Beschwerde über gerichtliche Verfahren“ vom 18.02.2010
Herr Regierungsdirektor Dr.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr.

 

Vielen Dank für die Empfangsbestätigung des Schreibens vom 08.02.2010, einer
Anmeldungen eines Haftpflichtschadens.

 

In der weiteren Ausführung beschreiben Sie, die Sache würde dahingehend geprüft werden, ob
es als Petition behandelt werden kann.

 

Der Begriff „Petition“ wird allgemein als „Bittstellung“ übersetzt. Diese Interpretation ist
verwirrend.

 

Aus hiesiger Sicht haben privilegierte Bedienstete des Freistaates Bayern in Garantenstellung
einen Schaden verursacht.

 

Der Ausschuss im Landtag darf nicht in die Akten der Richter blicken oder deren Arbeit
irgendwie bewerten. Die Ausschussmitglieder müssen sich wohl auf Aussagen von Vertretern
des Verbraucherschutzministeriums verlassen, die wiederum nicht in die Akten blicken dürfen,
denn so wäre richterliche Unabhängigkeit gefährdet.

 

Also beteuert der Vertreter des Verbraucherschutzministeriums, alles hätte seine Ordnung.
Nur welche, das sagt er nicht. Dem Ganzen hat der Ausschuss nichts entgegenzusetzen.

 

Soweit das bestehende Verständnis in Bezug auf Petition, Wirksamkeit und Kontrollfunktion
der Politik, hier dem Bayerischen Landtag. Ungern würde man sich vom Gegenteil überzeugen
lassen, würde es dann bedeuten, die Politik beeinflusse Richter. Das hatten wir alles schon.

 

Und wir haben es ja noch und pflegen es: Das Jugendamt.

 

 

 

So könnte es sich sicher einrichten lassen, dass von der Politik ein besonders Augenmerk auf
Strafanzeigen gegen (Familien)Richter, Gutachter (Familienrecht), (Familienrechts)Advokaten
und Jugendamtsmitarbeiter gelegt wird, gar der Wunsch an die Staatsanwaltschaft und
Oberstaatsanwaltschaft herangetragen wird, Untätigkeit oder fehlende Anstrengung derart zu
rügen, dass diese Bediensteten später keinen Schaden, z.B. bei Kindern und Eltern, anrichten.

 

Dies könnte gerne Inhalt einer Petition sein, ja man könnte gar konkrete Beispiele nennen um
der Politik, dem Landtag, Anlass zur Kontrolle der Strafverfolgung und Wunschvermittlung zu
geben. Bitte kommen Sie, oder sonst wer, diesbezüglich auf mich zu.

 

 

 

Es wird die Meinung vertreten, eine Haftpflichtabteilung, ein nichtpolitischer Teil einer
Verwaltung für Bayern, vermag wesentlich leichter eine objektive Aufsummierung der
Tatsachen durchzuführen und völlig frei einer Bewertung eines einzelnes Richters und/oder
Richterin einen Ausgleich herbeiführen. Eine Verwaltung darf dies sicherlich, eine Politik mit
Sicherheit nicht, oder doch?

 

Jedoch kann die Politik wiederum die Verwaltung dahingehend antreiben, gewissenhaft zu
prüfen und zu begründen. Völlig frei von dem Verdacht, die richterliche Unabhängigkeit
anzugreifen. Der Ablauf könnte sogar völlig streitlos verlaufen, bei einem Blechschaden geht
das ja auch. Der Freistaat könnte auf einfache Art und Weise finanzielle Verantwortung für das
Handeln von Bediensteten in Garantenstellung gegenüber einem Steuerzahler und Vater (also
Familienmitglied) übernehmen.

 

Möglicherweise bleibt auch der Politik nur die Schadensbegleichung übrig, als Preis für die
richterliche Unabhängigkeit. Letztlich werden auch Richter von indirekt politischen Gremien,
der Justizverwaltung, gewählt.

 

Nun wird gehofft, das Missverständnis der Bittstellung aufgeklärt zu haben.

 

 

 

Natürlich handelt es sich auch nicht um eine Beschwerde. Adressat einer Beschwerde ist in der
Regel derwelche, der an einem Zustand, Umstand oder an einer Entscheidung etwas ändern
könnte. Da ist die Politik, der Landtag, sicher die falsche Adresse.

 

Denn es wird hier nicht erkannt, dass Erkenntnisse von Bürgern, also einem Volk, wirksam
aufgenommen werden oder dass offen dargestellt wird, die Zuständigkeit für die Familie
wechsele mit Trennung und Antrag auf Scheidung einer Ehe von Sozialministerium zum
Verbraucherschutz-Ministerium, zu den dort herrschenden Juristen. Damit wechselt die
Zuständigkeit für 50% der Familien mit Kindern.

 

Es wird nun darum gebeten, den Vorsitzenden dieses Schreiben auszuhändigen und die
Schadensmeldung zielführend, in Ihrem Ermessen, nach bestem Wissen und Verantwortung
gegenüber dem Volk, in die Bearbeitung zu geben.

 

 

 

Hochachtungsvoll

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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