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Also der Normalo kapituliert.
Das Bundesamt der Justiz (die müssen es ja wissen, denn die sind ja von der Verwaltung für Deutschland) schreiben, das Jugendamt wäre nicht “Beteiligt” am Verfahren wenn es um das geht, was für das Kind “AM BESTEN”. Es wäre bewusst so gewählt worden um das Verfahren nicht unnötig aufzublähen.
Das Hauptamt für Erziehung, hier das Landesjugendamt Bayern, empfiehlt die maximalinvasive Intervention durch “Kooperation” (also der Professionen, nicht der Eltern), dem Rollenspiel (Rolle der Anwälte, Rolle der Gutachter, Rolle der Familiengerichte).
Das Kreisjugendamt München, versteht sich als Plaudertasche was Dritte, so auch die Eltern, gesagt haben damit die Richterin sich raussuchen kann was sie glaubt und was noch selbst ermitteln möchte. Die Akte ist gleich so geheim als dass man vor Gericht ziehen muss. Man wird von Dipl. SozPaed (FH) Gabrysch als Dritter bezeichnet.
Der Amtsrichter Dr. Jürgen Schmid vom königlichen Bayerischen Amtsgericht zu München übt sich im Fallmanagement und verteilt frisch und fröhlich die Akten und die “Gutachten” an das Jugendamt, beschreibt beim Vortrag bei ISUV e.V. aber gleichzeitig die Bande wäre überlastet. Träumt von seinem Kind, dem Münchner Modell, das eben das Verfahren aufbläht.
Die Gutachterin Emmert-Blickenberger täuscht die Wissenschaft nur vor als sie das Gutachten dem Amtsrichter Dr. Jürgen Schmid, den Eltern, in Rechnung stellt. Betrug ist das natürlich nicht sagt die Staatsanwalt Mühldorfer und der Oberstaatsanwalt Winkler weil die Frau Emmert-Blickenberger den Aufwand zur Abrechnung der GWG (Salzgeber) oder der “Arbeitsgemeinschaft Familienrecht” (Salzgeber, gleiches Konto in Ansbach) gegeben hat.
So funktioniert also die Verwaltung. Bis dahin drei Straftaten durch Garanten. Bisher hat man gedacht, PISA wäre zu spät gekommen, nur die Dümmsten der Dummen würden solche Ämter ausfüllen. Aber wenn es die “Besten eines Jahrgangs”, (Zitat Frau Direktorin Amtsgericht Rosenheim, Frau Helga Gold) sind, dann ist es Absicht. Sie werden erpresst oder bezahlt.
Was ist eigentlich aus dem Kind geworden? Das ist nicht von Belang. Umgesetzt wurden mit der Scheidung zusammen jetzt etwa 30.000 Euro. Und dabei lag gar keine Kindeswohlgefährdung vor. Die Rehabilitierung ist mit Umstellung auf Haltagsjob ( Verlust ca. 30T per anno) verbunden, und Reha Massnahmen auf Dauer in 6 stelliger Summe zu veranschlagen.
Wer zahlt?
Man wollte nur nicht, dass das Kind in der Anstalt landet, ordentlich wächst und gedeiht, nicht ein Dasein auf der Sonderschule fristet weil der andere Elternteil nicht zurechtkommt.
Psychatrie Innsbruck
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